AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vorbemerkung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung und Durchführung von Mitarbeiter- und Kundenbefragungen durch die sehlbach & teilhaber GmbH. (s&t)

2. Vertragsschluss

Die Präsentation des aap auf der Webseite ist kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihre Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung und durch zur Verfügungstellung der notwendigen Informationen (u.a. des Links zum Einloggen in das Kundenportal, zur Eingabe der Arbeitgeberselbsteinschätzung, sowie der Durchführungshinweise) annehmen.

Bei elektronischen Bestellungen bestätigen wir den Zugang von Bestellungen automatisch. Diese Zugangsbestätigung stellt keine Bestellannahme im beschriebenen Sinne dar.

Das Angebot in Papierform ist 60 Tage ab Angebotserstellung gültig.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Leistungen fakturieren wir vollständig mit Versand der Fragebögen.

Wenn vertraglich vereinbart ist, dass die Leistungen in Teilrechnungen erfolgen, dann werden diese jeweils zur Hälfte mit Versand der Fragebögen und nach Bereitstellung der Ergebnisberichte im Kundenportal durch s&t und der zusätzlich beauftragten Leistungen, versandt. Sollte der nach Auftragsvergabe vereinbarte Projektplan durch den Auftraggeber um mehr als drei Wochen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, erfolgt die erste Rechnungsstellung zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt des Fragebogenversands.

Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zahlbar ohne Abzug, unabhängig davon, ob und wann die Befragung durchgeführt wird.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.

4. Schweigepflicht

Auftraggeber und die s&t verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe des Gesetzes und auf Basis eines Vertrauensverhältnisses verpflichtet über alle Informationen und Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von der Schweigepflicht entbindet.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Gegenstände seiner Tätigkeit für den Auftraggeber Dritten nur mit dessen Einwilligung auszuhändigen.

5. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

6. Mitwirkung

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die s&t alle die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen zugänglich gemacht werden.

Ferner ist er angehalten, der s&t alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Vertrages von Belang sein könnten, zur Kenntnis zu geben. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendig sind. Sind Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmervertretung berührt bzw. bestehen diesbezügliche Informationspflichten, so hat der Auftraggeber für eine rechtzeitige Einbindung zu sorgen.

7. Gewährleistung/Haftung

Reklamationen sind unverzüglich schriftlich gegenüber der s&t anzuzeigen.

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist es möglich, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen.

Soweit wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind oder dies aus anderen Gründen fehlschlägt, ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

Für Schäden haftet die s&t bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach der gesetzlichen Bestimmung. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden, haftet die s&t und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vereinbarten und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf.

8. Nutzung des Zertifikats und der Siegel

Auftraggeber, die an Mitarbeiter- oder Kundenbefragungen von s&t teilgenommen haben, dürfen das zur Verfügung gestellte Zertifikat sowie die Siegel in unveränderter Form für ihre Außendarstellung (Emailsignatur, Auszeichnungsplakette, Autoaufkleber, T-Shirts, Tassen, etc.) nutzen.

Dabei hat der Auftraggeber zu gewährleisten, dass eindeutig erkennbar ist, in welcher Einrichtung befragt wurde.

Die Nutzugsdauer ist auf 26 Monate ab Zeitpunkt der Verleihung begrenzt.

Hat ein Unternehmen mit mehreren Einrichtungen Befragungen durchgeführt, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass bei der Nutzung der Zertifikate und der Siegel deutlich wird, für welche einzelne Einrichtung das Siegel steht. Insbesondere bei einer verliehenen aap-Auszeichnung darf nicht der Eindruck entstehen, dass das gesamte Unternehmen ausgezeichnet wurde.

Ansonsten sind die Ausnahmen zu kennzeichnen und müssen durch die s&t mittels individueller, zeitlich begrenzter Freigabe legitimiert sein.

9. Veröffentlichung der Ergebnisse

s&t hat das Recht die Teilnahme an der aap-Mitarbeiterbefragung & Zertifizierung auf der aap-Homepage, bei kooperierenden Partnern und über Social Media-Kanäle zu kommunizieren. Dieses Recht schließt ein, dass das erreichte aap-Siegel und die Gesamtnote veröffentlicht werden.

s&t hat das Recht die Daten in anonymisierter Form auszuwerten und konsolidierte Ergebnisse hieraus zu veröffentlichen bzw. kommerziell zu nutzen.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Jetzt informieren

Haben sie Interesse? Dann fordern Sie unser Infomaterial an oder geben Sie eine Bestellung auf.

Tel.: 030 – 810 152 70
Fax: 030 – 810 152 72

aap[at]sehlbach.de
www.attraktiver-arbeitgeber-pflege.de

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