aap-Wissen - Baustein #02
Themenbereich I - QUALITÄT der Arbeitsbedingungen
Familienfreundlichkeit
Familienfreundlichkeit ist ein wesentliches Instrument zum Binden bestehender Mitarbeiter:innen. In dem aap-Wissen Baustein Nr. #02 lesen Sie, an welchen Stellen Familienfreundlichkeit Berücksichtigung finden kann.
Bei Familienfreundlichkeit denkt man in erster Linie an Familien mit kleinen bzw. schulpflichtigen Kindern. Insbesondere in der Pflegebranche sollte aber auch an Mitarbeiter:innen gedacht werden, die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige tragen.
Mitarbeiter:innen mit Familienverantwortung stehen in einem dauerhaften Abwägungsprozess zwischen den Erfordernissen der Arbeit und der Familie. Gute Planbarkeit und verlässliche Zeiten sind dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor.
Spezielle Bedürfnisse von Mitarbeitenden mit Familienverantwortung können an vielen Stellen Berücksichtigung finden. An erster Stelle stehen hier die Urlaubs- und die operative Dienstplanung. Aber auch die Planung von speziellen Terminen (Sitzungen, Fortbildungen, Feiern etc.) sollte so erfolgen, dass möglichst viele daran teilhaben können, ohne deren familiäre Verpflichtungen zu berühren.
Des Weiteren kann eine Einrichtung unterstützen durch Kooperation mit Betreuungsdienstleistern wie Kindergärten, durch zusätzlichen Service wie z.B. Einkaufsdiensten.
Neben diesen praktischen Hilfen ist es auch vielfach die Haltung, die Familienfreundlichkeit ausmacht. Wer als Leitungskraft Familie und die damit verbundene Verantwortung der Mitarbeiter:innen als deren persönliche Bereicherung wahrnimmt und nicht als lästige Störfaktoren bei der Arbeitsorganisation, fördert Familienfreundlichkeit in hohem Maß.
Tipps für die Praxis
Die Gründung einer eigenen Kindertagesstätte oder Betriebskindergartens überfordert die meisten Einrichtungen. Direkte Kooperationen mit Dienstleistern, die Vermittlung geeigneter Betreuungsstellen und die Übernahme bestimmter Kosten sind Ausdruck von Familienfreundlichkeit.
Wenn Mitarbeiter:innen zu bestimmten familiären Anlässen wie z.B. der Taufe oder Einschulung eines Kindes oder für eine besondere Begleitung eines pflegebedürftigen Angehörigen Sonderurlaub erhalten, zeigt dies eine hohe Wertschätzung von Familie.
Ein Ausdruck höchster Verbundenheit mit dem Arbeitgeber ist es, wenn man eigene pflegebedürftige Angehörige durch die Einrichtung versorgen lässt. Träger könnten spezielle Voraussetzungen schaffen, damit Mitarbeiter:innen vermehrt erwägen, ihre Angehörigen in der eigenen Einrichtung unterzubringen bzw. pflegen zu lassen.
Insbesondere für die Außendarstellung am Bewerbermarkt ist es zielführend, besondere Anstrengungen zertifizieren zu lassen. Familienfreundlichkeit kann durch diverse Zertifikate bzw. Siegel testiert werden. Eine Auswahl findet sich nachstehend bei Links.
Links
Folgende Zertifizierungen als familienfreundliches Unternehmen stehen u.a. zur Verfügung:
Netzwerk - initiiert vom BMfFSFJ
Das Netzwerk "Erfolgsfaktor Familie" bietet eine kostenlose Mitgliedschaft sowie eine Vielzahl von Informationen und Unterstützung. Rund 8.000 Unternehmen sind Mitglied im Netzwerk.
Qualitätssiegel der Bertelsmann-Stiftung (2022 letztes Prüfjahr
Seit 2012 bietet die Bertelsmann-Stiftung das Qualitätssiegel "familienfreundlicher Arbeitgeber". Die Kosten des Prüfverfahren und der Zertifizierung richten sich nach der Größe des Arbeitgebers, z.B. zahlt ein Unternehmen bis 50 Mitarbeiter:innen 2.250 €. Das Siegel wird 2022 letztmalig vergeben und kann dann unbegrenzt genutzt werden.
Audit der berufundfamilie Service GmbH
Seit 1998 haben sich rund 1.800 Arbeitgeber von berufunsfamilie auditieren und zertifizieren lassen. Das Audit steht unter der Schirmherrschaft des BMfFSFJ, die Kosten für ein Unternehmen bis 50 Mitarbeiter:innen belaufen sich auf 8.000 €.
Förderprojekt im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege
GAP
Im Januar 2021 startete dann das bundesweite Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf (GAP)“, dass durch die neue Pflegebevollmächtigte Claudia Moll, MdB, übernommen und weitergeführt wird. Bis Ende des Jahres 2023 sollen bundesweit mindestens 750 ambulante oder stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen teilnehmen können.
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