Wissen #08 – Prävention

aap-Wissen - Baustein #08

Themenbereich I - QUALITÄT der Arbeitsbedingungen

Prävention bzw. Gesundheitsprävention soll vorbeugen, indem von Arbeitgeberseite Angebote bereitgestellt werden, die die physische und psychische Gesundheit stärken. In dem aap-Wissen Baustein Nr. #08 lesen Sie einige Hinweise, welche Angebote Sie Ihren Mitarbeiter:innen machen können.

Sportangebote kommen den meisten Menschen als erstes in den Sinn, wenn Prävention thematisiert wird. Unstreitig ist, dass Sport die Gesundheit fördert und Belastungen vorbeugt. Welche Sportarten ein Arbeitgeber unterstützen sollte ist bei der Vielzahl der Möglichkeiten schwer zu verallgemeinern. Unterscheiden kann man zwischen Betriebssport, der im Unternehmen selbst angeboten wird und der Unterstützung Sport außerhalb der Arbeit.

Typische Angebote im Rahmen des Betriebssports sind Laufgruppen und Mannschaftssport wie z.B. Volley- oder Fußball. Ebenfalls einrichtungsintern können (je nach Raumangebot) Fitness, Gymnastik oder ähnliches durchgeführt werden.

Oftmals einfacher zu organisieren ist die Unterstützung einzelner Mitarbeiter:innen Sportangebote bei Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen wahrzunehmen. Die Kostenübernahme oder -beteiligung beispielsweise an einer Jahreskarte für die kommunalen Schwimmbäder ist ein häufig genutztes Mittel der Prävention.

Neben Sport sind Angebote der Entspannung und Therapie, wie Yoga, Massagen, Rückenschule sinnvolle Maßnahmen der Prävention. Auch hier können Einrichtungen solche Angebote selber organisieren oder den Zugang zu externen Angeboten unterstützen. Vielfach können hier auch Angebote der Krankenkassen genutzt werden. 

Sport und Entspannung sind aber nicht der einzige Weg, präventiv für die Gesundheit zu sein. Je nach Typ können auch Kunst & Musik, Lesen, ehrenamtliches Engagement usw. hilfreich sein, um die eigene Gesundheit zu stärken.

Inwieweit Einrichtungen Ernährungs- oder Suchtberatung anbieten sollten, muss sehr sensibel betrachtet werden. Unstreitig sind dies Maßnahmen der Prävention, vielfach empfinden Mitarbeiter:innen solche Angebote aber als übergriffig. Anti-Raucher-Trainings, ggf. verbunden mit Erfolgsprämien, sind noch am ehesten geeignet, um hier entsprechende positive Anreize zu schaffen.

Tipps für die Praxis

Fast überall werden Wettkämpfe wie zum Beispiel die AOK-Firmenläufe durchgeführt, bei denen Teams einzelner Unternehmen gegeneinander antreten. Neben der Prävention werden hier auch Teambildung gefördert. Erreicht werden sowohl der persönliche Ehrgeiz als auch die gemeinsame Freude über das Erreichte. 

Ungewöhnliches oder Unerwartetes erhält immer mehr Aufmerksamkeit als Gewohntes. Wenn Sie als Arbeitgeber Vereine einladen, die eher unbekanntere Sportarten wie z.B. Bogenschießen oder Discgolf vorstellen, so wird dies eher wahrgenommen als ein klassisches Angebot einer Laufgruppe.

Auch der Arbeitsweg kann gesundheitsfördernd erfolgen, z.B. in dem man mit dem Fahrrad anstelle mit dem Auto zur Einrichtung fährt. Dienst- bzw. Jobfahrräder sind eine Möglichkeit, dies zu unterstützen.

Folgende steuerliche Regeln gelten hier:

  • 0,25-Prozent-Regelung: Möchten Mitarbeiter:innen das Dienstrad auch privat nutzen, gilt die 0,25-Prozent-Regelung. Das bedeutet, man muss 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.
  • Steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt ein Dienstrad, wenn der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt und die Kosten vollständig übernimmt.
  • Für den Weg zur Arbeit dürfen Arbeitnehmer:innen auch mit dem Fahrrad die volle Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag steuerlich geltend machen.

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