Wissen #03 – Entlohnung

aap-Wissen - Baustein #03

Themenbereich I - QUALITÄT der Arbeitsbedingungen

Eine marktgerechte Entlohnung ist für die Arbeitgeberattraktivität eine Grundvoraussetzung.  Wenn auch diverse Untersuchungen ergeben haben, dass die Zufriedenheit nicht von Lohn und Gehalt abhängt, ist umgekehrt sicher, dass eine zu niedrige Entlohnung zu dauerhafter Unzufriedenheit führt.

In dem aap-Wissen Baustein Nr. #03 finden Sie Hinweise zu Einstufungen, möglichen Gehaltskomponenten und Lohnabrechnungen.

Mit Einführung der Tariftreue zum 1. September 2022 werden sich viele Unterschiede am Arbeitsmarkt der Pflege nivellieren. Große Gehaltsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern wird es aufgrund der gesetzlichen Auflagen zumindest im Pflegesektor nicht mehr geben (können). Dennoch ist und bleibt Gehalt ein wichtiges Thema im Kontext der Arbeitgeberattraktivität.

Ein wesentlicher Faktor der Entlohnung ist die gerechte Einstufung in Gehaltsgruppen und Erfahrungsstufen, so dass diese als fair und nachvollziehbar wahrgenommen wird. Ebenso sollten zusätzliche Gehaltskomponenten wie beispielsweise Boni von klar definierten Bedingungen abhängen. 

Neben der Gehaltshöhe ist auch die korrekte technische Abwicklung der Auszahlung ein notwendiger Bestandteil einer durchgängigen Mitarbeiterorientierung. Dies beinhaltet, dass die Abrechnungen klar und verständlich sind und die Auszahlungen verlässlich und pünktlich erfolgen.

Auch da es bei Schichtarbeit aufgrund der vielen Zuschläge ein hohes Fehlerpotential gibt, ist wichtig, dass Nachfragen zur Gehaltsabrechnung zügig und kompetent beantwortet werden und dass notwendige Korrekturen schnellstmöglich erfolgen.  

Tipps für die Praxis

Je klarer beschrieben ist, nach welchen Kriterien eine Einstufung in Gehaltsgruppen und Erfahrungsstufen erfolgt, desto weniger Interpretationsspielräume sind gegeben.

Mitarbeiter:innen sind aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation teilweise stark von der Einkommensteuer betroffen. Von daher ist es sinnvoll bei den Zuschlägen auf die jeweilige Höhe der Steuerfreibeträge zu achten. Beispielweise liegt der prozentual steuerfreie Feiertagszuschlag für den Tag der Arbeit (1. Mai) bei 150%, der für den Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) nur bei 125%. 

U.a. ist es möglich, monatlich 44,- € als steuerfreien Sachbezug auszuzahlen. Hierfür stehen diverse Dienstleister bereit, die entsprechende Gutschriften- bzw. Kreditkartenlösungen bereithalten.

Bei geringfügig Beschäftigten muss bei der Einsatzplanung beachtet werden, dass diese nicht dauerhaft durch Zuschlags- oder Prämienzahlungen in den steuerpflichtigen Lohnbereich fallen. Ab 1.10.2022 liegt die Grenze bei 520 € monatlich.

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